Der Eiltauschuss

In Angelegenheiten der Schulkonferenz, die keinen Aufschub dulden, kann der Eilausschuss einberufen werden. Hierbei entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter (Vorsitz) gemeinsam mit je einer gewählten Vertretung der Eltern und Lehrkraft. Die Mitglieder der Schulkonferenz sind darüber unverzüglich zu unterrichten. Die Entscheidung ist der Schulkonferenz in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. 

Aktuell

Der neue Schulwegplan ist vielleicht nicht nur für unsere Lernanfänger interessant: 

Was steht an?Wann?
Erster Schultag nach den Ferien1724227200 21-08-2024